Kreis erlässt Allgemeinverfügung - Auch der Amateur- und Freizeitsport ist erneut betroffen
Westerwaldkreis erlässt Allgemeinverfügung: Einkaufen wird für Wäller wieder eingeschränkt
Mit der neuen Allgemeinverfügung des Kreises ziehen auch wieder dunklere Wolken über dem Fashion Outlet Montabaur auf. Am Montag strömten die Kunden noch in größerer Zahl dorthin zum Einkaufen.
Camilla Härtewig

Nachdem der Westerwaldkreis nicht nur an fünf Tagen in Folge eine Inzidenz von mehr als 50 hatte und zudem die Zahl der aktiven Fälle (darunter fast die Hälfte Mutationen) weiter ansteigt, hat der Kreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Mit ihr werden wieder einige Bereiche des öffentlichen und auch privaten Lebens eingeschränkt, um das Ausbreiten des Coronavirus und seiner Mutationen möglichst zu bremsen.

Lesezeit 2 Minuten
Die Vorschriften ergänzen oder ändern die Regelungen der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und gelten von Mittwoch, 0 Uhr, an bis einschließlich Sonntag, 28. März. Abweichend von 17. Corona-Landesverordnung sind gewerbliche Einrichtungen, soweit in der Allgemeinverfügung nichts Abweichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr geschlossen.

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