Widerspruch des Privatinvestors zurückgewiesen - Unternehmer klagt
Kreis bleibt dabei: Keine Villa im Schutzgebiet
Darf am Ötzinger Breitenberg ein Wohnhaus gebaut werden? Die Entscheidung liegt nun beim Verwaltungsgericht Koblenz. Die Richter müssen prüfen, ob die Außenbereichssatzung der Gemeinde rechtens ist.
Stephanie Kühr

Ötzingen. Das Tauziehen um den Bau eines großen Wohnhauses mitten im Naturschutzgebiet am Ötzinger Breitenberg geht weiter. Die Gegner des Bauvorhabens haben zwar jetzt einen weiteren Etappensieg errungen: Denn der Kreisrechtsausschuss hat den Widerspruch des Privatinvestors gegen die Entscheidung des Westerwaldkreises, der den Bauantrag nach eingehender Prüfung abgelehnt hatte, zurückgewiesen. Doch dagegen klagt der Investor nun beim Verwaltungsgericht in Koblenz, teilt der Kreis auf Anfrage mit. Damit bleibt weiterhin unklar, ob das Bauprojekt Waldhof am Breitenberg realisiert werden darf. Unterdessen hat sich aus der Ötzinger Protestbewegung gegen die Villa im Naturschutzgebiet eine politische Gruppierung gebildet, die auch bei der Kommunalwahl antritt.

Der Kreisrechtsausschuss hat mit seiner Entscheidung das Nein der Bauaufsichtsbehörde des Westerwaldkreises bestätigt. Warum der Ausschuss nach einem Vor-Ort-Termin mit den Streitparteien den Widerspruch des Investors zurückwies, ist unklar. „Leider kann keine Auskunft über die Entscheidungsgründe abgegeben werden“, heißt es dazu auf Anfrage von Kreispressesprecherin Alexandra Marzi.

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