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Westerburg

Kontrahenten abgedrängt: Wäller Autofahrer lässt sich provozieren und landet vor Gericht

Eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro muss ein heute 38-Jähriger zahlen, weil er sich im Sommer vergangenen Jahres einer Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht hat. Außerdem bleibt seine Fahrerlaubnis weitere vier Monate eingezogen, er darf also in dieser Zeit kein Fahrzeug führen. Zudem muss der Mann, der aus dem Unterwesterwald stammt, die Kosten des Verfahrens am Amtsgericht Westerburg tragen.

Von Angela Baumeier
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