Die Diskussion um Straßenausbaubeiträge hat sich eigentlich erledigt, denn die gesetzliche Vorgabe aus Mainz ist klar: Spätestens zum Jahresende sind Einmalbeiträge Geschichte, die Erhebung wiederkehrender Beiträge ist Pflicht. Die Debatten und Vergleiche mit anderen Bundesländern nehmen dennoch kein Ende - ob sie von den Haus- und Grundbesitzern, vom Bund der Steuerzahler oder von politischen Vereinigungen ausgehen.
Dabei ist doch eines klar: Wir alle profitieren von Verkehrsanlagen in gutem Zustand – vorrangig vor unserer eigenen Haustür, aber auch, wenn wir zur Arbeit, Schule, Ausbildung oder zum Studium, zum Einkaufen, zu Freunden oder Familie fahren. Und auf irgendeine Weise werden wir für diese Leistung zur Kasse gebeten – ob über einmal oder jährlich erhobene Beiträge oder aus dem Steuertopf des Landeshaushalts.