Kommentar: Kaufmännisches Denken irritiert

Von Thorsten Ferdinand

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Spätestens seit Einführung der kaufmännischen Buchführung für Gemeinden sind die Kommunen angehalten, ihre Einrichtungen kostendeckend zu betreiben. Im Falle eines Friedhofs muss jedoch die Frage erlaubt sein, ob diese rein betriebswirtschaftliche Denkweise überhaupt sinnvoll ist. In Montabaur zum Beispiel müssten die Menschen satte 13.340 Euro für ein Doppelgrab zahlen, damit der städtische Friedhof wirtschaftlich betrieben werden kann. Hinzu kommen unter anderem noch die Kosten für den Bestatter und den Grabstein.

Das könnten sich viele Bürger einfach nicht mehr leisten. Insofern finde ich es richtig, dass ein Großteil der Unterhaltung weiterhin aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert wird. Einen gepflegten Friedhof brauchen irgendwann schließlich fast alle Familien, und die dazu gehörenden Grünanlagen werden nicht nur von den Gebührenzahlern genutzt.

E-Mail: thorsten.ferdinand@rhein-zeitung.net