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Koblenz/Westerwaldkreis
Gericht urteilt erneut: „König von Eritrea“ bleibt in der Psychiatrie
Auch dieses Gericht war letztlich überzeugt davon, dass der Mann weitere Straftaten begehen würde, wenn er sich nicht vollständig therapiert in der Öffentlichkeit aufhält. Vor einem Jahr hatte die zwölfte Strafkammer ebenfalls dieses Urteil ausgesprochen, bis der Bundesgerichtshof das Urteil als fehlerhaft zurückwies und der Fall neu verhandelt werden musste.
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