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Koblenz/Großholbach

Koblenzer Gericht bestätigt Urteil: Hermolder Todesfahrer muss doch in Haft

Von Andreas Egenolf
Seit diesem Jahr erinnert ein schlichtes Holzkreuz an den tödlichen Unfall in der Hermolder im August 2019, der einen 50-jährigen Familienvater aus Nomborn seinerzeit das Leben kostete. Der Fall landete nunmehr vor dem Landgericht Koblenz. Foto: Egenolf
Seit diesem Jahr erinnert ein schlichtes Holzkreuz an den tödlichen Unfall in der Hermolder im August 2019, der einen 50-jährigen Familienvater aus Nomborn seinerzeit das Leben kostete. Der Fall landete nunmehr vor dem Landgericht Koblenz. Foto: Egenolf

Mehr als zwei Jahre ist es her, dass ein 50-jähriger Familienvater aus Nomborn zwischen Großholbach und Montabaur bei einem Verkehrsunfall unverschuldet ums Leben kam. Nach einer langwierigen gerichtlichen Aufarbeitung steht nun fest: Der Unfallverursacher muss bald in Haft.

Lesezeit: 3 Minuten
Bereits im März 2021 war der 42-Jährige von Richter Ingo Buss am Amtsgericht Montabaur wegen eines vorsätzlichen Vollrausches im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden – ohne Bewährung. „Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet die Freiheitsstrafe“, erläuterte bei seiner Urteilsbegründung. Es sei dem ...