Rechtliche Aufarbeitung endet mehr als zwei Jahre nach tödlichem Zusammenstoß im Gefällstück bei Großholbach: Koblenzer Gericht bestätigt Urteil: Hermolder Todesfahrer muss doch in Haft
Rechtliche Aufarbeitung endet mehr als zwei Jahre nach tödlichem Zusammenstoß im Gefällstück bei Großholbach
Koblenzer Gericht bestätigt Urteil: Hermolder Todesfahrer muss doch in Haft
Seit diesem Jahr erinnert ein schlichtes Holzkreuz an den tödlichen Unfall in der Hermolder im August 2019, der einen 50-jährigen Familienvater aus Nomborn seinerzeit das Leben kostete. Der Fall landete nunmehr vor dem Landgericht Koblenz. Foto: Egenolf Andreas Egenolf
Mehr als zwei Jahre ist es her, dass ein 50-jähriger Familienvater aus Nomborn zwischen Großholbach und Montabaur bei einem Verkehrsunfall unverschuldet ums Leben kam. Nach einer langwierigen gerichtlichen Aufarbeitung steht nun fest: Der Unfallverursacher muss bald in Haft.
Bereits im März 2021 war der 42-Jährige von Richter Ingo Buss am Amtsgericht Montabaur wegen eines vorsätzlichen Vollrausches im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden – ohne Bewährung.