Immer wieder heißt es bei Gericht, wenn ein Angeklagter verurteilt wird: „Er trägt die Kosten des Verfahrens.“ Doch was heißt das eigentlich genau? Was zählt alles dazu – und wie teuer kann’s für den Verurteilten im Westerwald werden? Wir sprachen mit dem Direktor des Amtsgerichts Montabaur, Peter Lambert. Er betont vorab: Jede verfahrensbeendende Entscheidung – egal ob Urteil oder Strafbefehl – muss festlegen, wer die Kosten zu tragen hat. In dem weitaus meisten Fällen bleibe jedoch der Steuerzahler auf den Kosten hängen. Der Grund ist einleuchtend: Bei den Verurteilten ist zumeist nichts zu holen.