Schöffengericht verurteilt Westerwälder, der die 14-jährige Freundin seiner Nichte belästigt hat: Junges Mädchen angefasst: Bewährungsstrafe für einen 57-jährigen Grapscher
Schöffengericht verurteilt Westerwälder, der die 14-jährige Freundin seiner Nichte belästigt hat
Junges Mädchen angefasst: Bewährungsstrafe für einen 57-jährigen Grapscher
Westerwald. Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten hat das Schöffengericht Montabaur einen heute 57-Jährigen aus dem oberen Westerwald verurteilt, weil er sich des sexuellen Übergriffs auf eine damals 14-Jährige sowie der sexuellen Belästigung in zwei Fällen schuldig gemacht hat. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt, obwohl der Mann zur Tatzeit unter laufender Bewährung stand.
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Das Schöffengericht sah es damit nach weiteren Zeugenbefragungen am zweiten Verhandlungstag als erwiesen an, dass sich der Mann im Wesentlichen der Straftaten schuldig gemacht hat, die angeklagt waren (unsere Zeitung berichtete): Er hat 2019 der Freundin (14) seiner Nichte, mit der er sich bei einem Grillabend allein im Wohnzimmer befand, an die Brust gepackt und hörte nicht auf, sie zu bedrängen, obwohl sie ihn abzuwehren versuchte.