Forst Kommunen und Privatwaldbesitzer können sich einer Vermarktungsorganisation anschließen
Informationsabend in der Stadthalle Montabaur: Konzept für Holzverkauf vorgestellt
Fünf kommunale Holzvermarktungs-GmbHs soll es ab 1. Januar 2019 in Rheinland-Pfalz geben, die den Holzverkauf im Auftrag von Kommunen und Privatwaldbesitzern übernehmen können. Foto: dpa
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Westerwaldkreis. Ist das Westerwälder Holz bisher gebündelt von Landesforsten Rheinland-Pfalz vermarktet worden, so muss das Land nun einer Vorgabe des Bundeskartellamtes Folge leisten und darf nur noch Holz aus dem Staatswald vermarkten. Kommunen und Privatwaldbesitzer müssen sich zukünftig selbst kümmern. Einen möglichen Weg der Vermarktung stellten Vertreter von Landesforsten Rheinland-Pfalz, des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und des Waldbesitzerverbandes Rheinland-Pfalz in der Stadthalle Montabaur vor.

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Die gute Nachricht: Der Brennholzverkauf an private Nutzer ist von dieser Neuregelung nicht betroffen. Jedoch müssen sich Kommunen und Privatwaldbesitzer eine eigene Vermarktungsform für das von der Industrie gebrauchte Holz suchen. Damit dies nicht ins Dilemma für den rheinland-pfälzischen Wald führt, soll dieser zukünftig in fünf Vermarktungsregionen aufgeteilt werden, dort agieren jeweils Holzvermarkungs-GmbHs, denen sich Kommunen und ...

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