Zwei Verstöße (nicht im Bild) gegen den Bebauungsplan Geranienstraße in Eschelbach beschäftigten den Montabaurer Stadtrat. Foto: Thorsten Ferdinand Thorsten Ferdinand
Montabaur. Kurz vor den Kommunalwahlen ging es im (alten) Montabaurer Stadtrat noch einmal hoch her. Anlass war eine geplante Änderung des Bebauungsplans Geranienstraße im Stadtteil Eschelbach, die dazu geführt hätte, dass zwei Verstöße gegen den Plan nachträglich legalisiert worden wären. Ein Teil des Stadtrats sprach sich dafür aus, zumindest einige Vorschriften des Plans anzupassen, weil diese schlichtweg unsinnig seien. Ein anderer Teil des Gremiums lehnte eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplans grundsätzlich ab, weil sie zukünftige Bauherren dazu ermutigen könnte, ebenfalls gegen Vorschriften zu verstoßen. Heraus kam am Ende ein Abstimmungsergebnis, das so widersprüchlich ist, dass es niemandem wirklich weiterhilft.
Um welche Vorschriften ging es?
Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung hatte bei einer Überprüfung festgestellt, dass zwei Neubauten im Eschelbacher Gebiet Geranienstraße gegen die Baugenehmigung verstießen. In einem Fall war ein Flachdach errichtet worden, obwohl eine Mindestdachneigung von fünf Grad im Bebauungsplan vorgeschrieben ist.