Plus

Hintergrund: Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II

Die Arbeitsagenturen zahlen Erwerbslosen das sogenannte Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch aus. Voraussetzung für diese Leistungen ist, dass über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel ein Jahr, entsprechende Beiträge eingezahlt wurden.

Lesezeit: 2 Minuten
Wurde das Beschäftigungsverhältnis schon früher beendet und wird diese Anwartschaft nicht erreicht oder reichen die Arbeitslosengeld-I-Leistungen nicht zum Leben aus, dann kommt seit dem Jahr 2005 die vollständig aus Steuermitteln finanzierte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in Betracht. Diese ist als Arbeitslosengeld II oder auch "Hartz IV" bekannt, ...