Hintergrund: Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II
Die Arbeitsagenturen zahlen Erwerbslosen das sogenannte Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch aus. Voraussetzung für diese Leistungen ist, dass über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel ein Jahr, entsprechende Beiträge eingezahlt wurden.
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Wurde das Beschäftigungsverhältnis schon früher beendet und wird diese Anwartschaft nicht erreicht oder reichen die Arbeitslosengeld-I-Leistungen nicht zum Leben aus, dann kommt seit dem Jahr 2005 die vollständig aus Steuermitteln finanzierte Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in Betracht.