Nach tödlichem Unfall im August 2019 muss nun das Landgericht entscheiden
Hermolder-Prozess: Angeklagter will das Urteil nicht hinnehmen
An dieser Stelle wurde im August 2019 ein 50-jähriger Familienvater aus Nomborn bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt. Der Unfallverursacher wurde vor dem Amtsgericht Montabaur zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Jetzt legt die Verteidigung des Mannes gegen das Urteil vor dem Landgericht Koblenz Berufung ein.
aeg

Der tödliche Verkehrsunfall in der Hermolder zwischen Großholbach und Montabaur, bei dem im August 2019 ein Familienvater aus Nomborn starb, geht in eine gerichtliche „Verlängerung“. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte das Landgericht Koblenz auf Anfrage. Die Verteidigung des 41-jährigen Unfallverursachers hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Montabaur Berufung eingelegt.

Richter Ingo Buss hatte den Deutsch-Usbeken Ende März 2021 unter anderem zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe wegen vorsätzlichem Vollrausch im Zustand verminderter Schuldfähigkeit verurteilt – ohne Bewährung (wir berichteten). „Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet die Freiheitsstrafe“, erläuterte der Richter seinerzeit in der Urteilsbegründung.

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