Hachenburg

Hachenburger Stadtchef darf rechte Vorträge kritisieren: Betreiber der „Fassfabrik“ scheitert vor Gericht mit Klage

Hachenburgs Stadtbürgermeister Stefan Leukel.
Hachenburgs Stadtbürgermeister Stefan Leukel. Foto: privat

Der Betreiber des Veranstaltungszentrums „Fassfabrik“ in Hachenburg hat keinen Anspruch gegen die Stadt Hachenburg auf Unterlassung von Äußerungen ihres Stadtbürgermeisters in Bezug auf Vorträge und Diskussionsrunden in dem Gebäude. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit eine entsprechende Klage abgewiesen.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Am 29. Oktober 2020 berichtete der SWR in einer Sendung über eine Veranstaltung in der „Fassfabrik“ unter dem Titel „Neues Zentrum der Rechten in Rheinland-Pfalz?“. Anlass war der Vortrag einer Youtuberin, der in dem Fernsehbeitrag eine Nähe zur „Identitären Bewegung“ nachgesagt wird, informiert das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung.

Zum Schluss des etwa vierminütigen Beitrages wird Hachenburgs Stadtbürgermeister Stefan Leukel interviewt. Dabei äußert er sich über die „Fassfabrik“ folgendermaßen:

„Was da unten stattfindet, das kann ich als Stadtbürgermeister nicht gut finden. Da treten Leute auf, die unsere Werte mit Füßen treten, und da stelle ich mich entschieden dagegen. Hachenburg ist tolerant, Hachenburg hat eine Willkommenskultur, und das ist das einfach, was ich vermitteln möchte“.

In einem hierzu auf der Internetseite des SWR unter dem Titel „Bürgermeister kritisiert Treffpunkt für rechte Szene“ erschienenen Artikel ist ausgeführt, der Hachenburger Stadtbürgermeister kritisiere das rechte Veranstaltungszentrum in seiner Stadt. Vorträge und Diskussionsrunden dort seien nicht mit demokratischen Grundwerten vereinbar.

Der Kläger, der Betreiber des Zentrums, zeigte sich mit dem Verhalten des Stadtbürgermeisters nicht einverstanden und suchte um Rechtsschutz nach. Er machte geltend, der Stadtbürgermeister habe sich in amtlicher Funktion mit dem Ziel geäußert, sein Engagement verächtlich zu machen. Dies dürfe er nicht.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Äußerungen des Bürgermeisters, so die Koblenzer Richter, seien nicht rechtswidrig gewesen. Sie wiesen einen spezifisch örtlichen Bezug auf und verstießen nicht gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot. Sie seien vor dem Hintergrund des Fernsehberichts über die „Fassfabrik“ zu betrachten.

Der Stadtbürgermeister habe hierbei nicht selbst die Initiative ergriffen. Vielmehr habe er sich geäußert, als der Sender ihn zu selbst recherchierten Tatsachen und zum Veranstaltungszentrum befragt habe. In weiten Teilen befasse sich der Fernsehbeitrag mit dem Vortrag einer Youtuberin in der „Fassfabrik“, bei der es sich nach Aussage eines interviewten Politikwissenschaftlers um eine Aktivistin aus dem Umfeld der „Identitären Bewegung“ handele.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufe diese Bewegung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Zudem beschreibe der Politikwissenschaftler die Youtuberin als Gründerin einer rassistischen und fremdenfeindlichen Initiative. Diese Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung habe der Stadtbürgermeister bewerten dürfen, so das Gericht.

Seine Äußerung habe sich auf die im Beitrag angesprochene Youtuberin bezogen, von deren politischer Einstellung er sich als Vertreter der Beklagten distanziert habe. Insoweit beruhe die amtliche Äußerung nicht auf sachfremden Erwägungen. Auch die Aussage „Was da unten stattfindet, das kann ich als Stadtbürgermeister nicht gut finden“ sei rechtlich nicht zu beanstanden. Ein sprachlich unangemessener, übermäßiger oder gar persönlicher Angriff auf den Kläger sei nicht zu erkennen

. Dabei vermittelten die Bilder des Fernsehbeitrages, dass mit dem Begriff „da unten“ die örtliche Lage der „Fassfabrik“ gemeint sei und der Formulierung keine darüber hinausreichende Bedeutung zukomme. Auch die im Internetangebot des SWR schriftlich wiedergegebene Äußerung sei, ungeachtet der Frage, ob sie von dem Stadtbürgermeister so getroffen worden sei, in sachlicher Form gehalten und nicht zu beanstanden.

Stefan Leukel kommentiert das Urteil folgendermaßen: „Aus meiner Sicht ein deutliches und wichtiges Zeichen für unsere Demokratie und den politischen Diskurs! Auch in Zukunft werde ich mich weiterhin entschieden für Toleranz, Offenheit und ein respektvolles Miteinander einsetzen, um damit rechtsradikalem Gedankengut den Nährboden zu entziehen. Offene oder versteckte Diskriminierung oder gar Rassismus haben in Hachenburg keinen Platz.“

Gegen das Urteil können die Beteiligten noch die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.