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Westerwaldkreis

Gummi macht Stabsarzt aus dem Westerwaldkreis dienstunfähig

Ein Stabsarzt der Bundeswehr aus dem Westerwald, der wegen einer Allergie gegen Gummiinhaltsstoffe keine ABC-Schutzmaske tragen kann, ist auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit zu entlassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Das Personalamt der Bundeswehr hatte den Antrag des Bundeswehrmediziners zunächst abgelehnt.

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Westerwaldkreis. Ein Stabsarzt der Bundeswehr aus dem Westerwald, der wegen einer Allergie gegen Gummiinhaltsstoffe keine ABC-Schutzmaske tragen kann, ist auf eigenen Antrag wegen Dienstunfähigkeit zu entlassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Das Personalamt der Bundeswehr hatte den Antrag des Bundeswehrmediziners zunächst abgelehnt.Der Kläger ist seit 1999 als Soldat ...