Sicherungsverfahren am Landgericht Koblenz: 61-jähriger Westerwälder wird in psychiatrischer Einrichtung untergebracht
Gewaltbereiter schizophrener Westerwälder bleibt in Klinik: Urteil des Landgerichts
Landgericht Koblenz - 1
Nach vier Verhandlungstagen ist ein sogenanntes Sicherungsverfahren am Landgericht Koblenz zu Ende gegangen. In diesem Verfahren kann gegen den Beschuldigten keine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Angeordnet werden können Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Angela Baumeier

Koblenz/Westerwald. Keinen kurzen Prozess hat das Landgericht Koblenz in einem Sicherungsverfahren gemacht, bei dem es um die Frage ging: Muss ein 61-jähriger Westerwälder, der im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Vielzahl von Straftaten verübt hat, in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, oder gibt es andere Möglichkeiten, ihm zu helfen und zugleich die Öffentlichkeit vor ihm zu schützen?

Der Angeklagte, der beim Prozessauftakt an einen Stuhl gefesselt und mit Spukschutz versehen in den Verhandlungssaal geschoben wurde, störte die Verhandlung durch seine permanenten Zwischenrufe (Beleidigungen aller Art) und schließlich durch sein Spucken in den Saal, nachdem ihm der Schutz abgenommen worden war, derart, dass er von den Verhandlungen ausgeschlossen werden musste.

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