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Westerwald

Getöteter Wolf: BUND hofft auf empfindliche Strafe für Schützen

Nach Meinung des BUND hat der mutmaßliche Schütze gegen die Waidgerechtigkeit des Bundesjagdgesetzes verstoßen. Denn darunter falle das zweifelsfreie Erkennen einer Tierart vor Abgabe eines Schusses.
Nach Meinung des BUND hat der mutmaßliche Schütze gegen die Waidgerechtigkeit des Bundesjagdgesetzes verstoßen. Denn darunter falle das zweifelsfreie Erkennen einer Tierart vor Abgabe eines Schusses. Foto: BUND

Nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Montabaur geht der BUND davon aus, dass der mutmaßliche Schütze, der den Westerwälder Wolf erschossen haben soll, gegen das Tierschutzgesetz, das Landesjagdgesetz und gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen hat.

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Westerwald - Nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Montabaur geht der BUND davon aus, dass der mutmaßliche Schütze, der den Westerwälder Wolf erschossen haben soll, gegen das Tierschutzgesetz, das Landesjagdgesetz und gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen hat. Wie der Angeklagte selbst erklärte, habe er das Tier in der Dunkelheit nicht richtig ...