Montabaur. Unter Tränen bereute eine 20-Jährige beim Jugendschöffengericht Montabaur ihre Straftaten: Sie wurde des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen.
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Ob sie dafür eine Jugendstrafe erhält, hängt davon ab, ob sie eine zweijährige Bewährungszeit nutzt und die Auflagen erfüllt: Sie muss 100 Sozialstunden leisten und eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Für die Zeit der Bewährung wird ihr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.