Gericht urteilt erneut: „König von Eritrea“ bleibt in der Psychiatrie
Von Marvin Conradi
Am Landgericht Koblenz wurde der selbst ernannte „König von Eritrea“ zu dauerhaftem Aufenthalt in der Psychiatrie verurteilt.Foto: Sascha Ditscher
Zu einem dauerhaften Aufenthalt in der Psychiatrie ist ein 37-jähriger Angeklagter, der sich selbst „König von Eritrea“ nannte, verurteilt worden, nachdem er unter anderem im Westerwaldkreis mehrere Straftaten begangen hat. Das hat nun die zehnte Strafkammer um Richterin Julia Rau am Landgericht Koblenz entschieden.
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Auch dieses Gericht war letztlich überzeugt davon, dass der Mann weitere Straftaten begehen würde, wenn er sich nicht vollständig therapiert in der Öffentlichkeit aufhält. Vor einem Jahr hatte die zwölfte Strafkammer ebenfalls dieses Urteil ausgesprochen, bis der Bundesgerichtshof das Urteil als fehlerhaft zurückwies und der Fall neu verhandelt werden musste.
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