Geplanter Autohof an der B 255: Gericht stoppt Rodung
Dieses mehr als 5 Hektar große Areal soll für einen Autohof weichen. Naturschützer sind dagegen und erheben Widerspruch - und das mit Erfolg. Markus Eschenauer
Die Rodung des Waldstücks zwischen Boden und Heiligenroth für einen privaten Autohof ist jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz gestoppt worden. Die vom Forstamt Neuhäusel erteilte Genehmigung sei rechtswidrig.
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Nachdem in der vergangenen Woche die Rodung bereits begonnen hatte, stellte der Umweltverband Naturschutzinitiative aus Quirnbach einen Eilantrag gegen die Rodungsgenehmigung. Diesem wurde jetzt stattgegeben wurde.
Hintergrund des Verfahrens: An der B 255 nahe Heiligenroth soll ein Autohof entstehen.