Es sollte eigentlich der vorletzte Verhandlungstag im Geldwäscheprozess am Landgericht Koblenz sein, als kurz vor dem geplanten Ende der Beweisaufnahme doch noch ein Beweisantrag die Beteiligten überraschte: Tschechische Rechtsanwälte sollen zwei der vier Angeklagten juristisch falsch beraten und ihnen erklärt haben, dass Geldwäsche in Deutschland gar kein Verbrechen ist.
In diesem Fall hätten die Angeklagten womöglich gar nicht vorsätzlich rechtswidrig gehandelt. Die vierte Strafkammer um Richter Torsten Bonin hatte somit keine andere Wahl: Die drei tschechischen Juristen müssen nun als Zeugen vor dem Landgericht Koblenz erscheinen und dort zu den Vorwürfen aussagen.