Es sollte eigentlich der vorletzte Verhandlungstag im Geldwäscheprozess am Landgericht Koblenz sein, als kurz vor dem geplanten Ende der Beweisaufnahme doch noch ein Beweisantrag die Beteiligten überraschte: Tschechische Rechtsanwälte sollen zwei der vier Angeklagten juristisch falsch beraten und ihnen erklärt haben, dass Geldwäsche in Deutschland gar kein Verbrechen ist.
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In diesem Fall hätten die Angeklagten womöglich gar nicht vorsätzlich rechtswidrig gehandelt. Die vierte Strafkammer um Richter Torsten Bonin hatte somit keine andere Wahl: Die drei tschechischen Juristen müssen nun als Zeugen vor dem Landgericht Koblenz erscheinen und dort zu den Vorwürfen aussagen.