Schon seit Monatsbeginn befasst sich das Landgericht Koblenz mit vier Angeklagten aus dem Westerwald, denen Betrug und Geldwäsche vorgeworfen wird. Ein Ende des Mammutprozesses ist jedoch noch nicht abzusehen. Am sechsten Verhandlungstag ging es nun vor allem um die Frage, wie stichfest die Beweise der Koblenzer Staatsanwaltschaft eigentlich sind und ob alle Zeugenaussagen strafrechtlich verwertet werden dürfen.
Zur Erinnerung: Die vier Angeklagten (zwei Deutsche, ein Russe und eine Lettin) sollen als Geschäftsführer einer Westerwälder Firma aufgetreten sein und dabei Gelder eingenommen haben, die ihnen mutmaßlich gar nicht zustanden. Als sie schließlich die insgesamt 4 Millionen Euro ins Ausland überwiesen haben, soll der Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt worden sein.