Seit Herbst vergangenen Jahres wird der sogenannte Geldwäscheprozess gegen vier ehemalige Geschäftsführer eines Westerwälder Finanzdienstleisters bereits am Landgericht Koblenz von der vierten Strafkammer um Richter Torsten Bonin verhandelt. Lange war kein Ende in Sicht, umso erstaunlicher war es, dass es vor dem jüngsten Prozesstag hieß, die Staatsanwältin solle plädieren.
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Doch es kam anders: Die Verteidigung stellte einen neuen Beweisantrag, den die Kammer bis zum nächsten Verhandlungstag überprüfen möchte Waren die vier Angeklagten an der Geldwäsche im Jahr 2017 beteiligt oder nicht? Diese Frage beschäftigt die Verfahrensbeteiligten bereits seit Anfang November 2021. Im Angesicht der drohenden Verjährung überraschte ein weiterer ...
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