VG Hachenburg

Gefahr durch Hochwasser mindern: VG Hachenburg stellt Vorsorgekonzept vor

Ingenieur Eckhard Hölzemann erläuterte kürzlich in der VG-Verwaltung Hachenburg ein erstes Konzept zum Hochwasserschutz. Ein weiteres Konzept für die übrigen Ortsgemeinden in der VG soll folgen.
Ingenieur Eckhard Hölzemann erläuterte kürzlich in der VG-Verwaltung Hachenburg ein erstes Konzept zum Hochwasserschutz. Ein weiteres Konzept für die übrigen Ortsgemeinden in der VG soll folgen. Foto: Röder-Moldenhauer

Seit dem Jahr 2016 hat sich die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg mit der verstärkt auftretenden Problematik von Hochwasser und Starkregen beschäftigt. Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, mündete dies in einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses, ein örtliches Hochwasserschutzkonzept aufzustellen.

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Unter Federführung der Verwaltung haben sich anschließend im Jahr 2017 die acht Ortsgemeinden Borod, Giesenhausen, Hattert, Limbach, Marzhausen, Mudenbach, Welkenbach und Wied dafür entschieden, an dem Konzept mitzuwirken. Erstellt hat es das Planungsbüro Planeo aus Hachenburg unter Mitwirkung zahlreicher Behörden und Institutionen sowie der betroffenen Bürgerschaft.

Um sich ein Bild von den örtlich vorherrschenden Problematiken zu machen, fanden in allen acht Ortsgemeinden „Vor-Ort-Begehungen“ mit Bürgerbeteiligung statt. Nun wurde das Konzept öffentlich im Sitzungssaal vorgestellt und vom Ingenieurbüro Planeo erläutert.

Nach einleitenden Worten des Ersten Beigeordneten Marco Dörner, der die Bedeutung des Konzepts hervorhob, gab Eckhard Hölzemann in seiner Präsentation zunächst einen allgemeinen Überblick, bevor er auf die jeweiligen örtlichen Problembereiche einging. In vielen Gemeinden hat sich herausgestellt, dass die Gefahr nicht von Hochwasserereignissen an bekannten Bachläufen wie Nister, Wied oder Rothenbach, sondern nahezu ausschließlich von Starkregenereignissen und Sturzfluten ausgeht, die plötzlich und überall auftreten können.

Das Konzept bietet einen Handlungsleitfaden, der insbesondere bei zukünftigen Baumaßnahmen Beachtung finden soll. Zudem ermöglicht es die Akquirierung von Zuschüssen für Maßnahmen, die im Konzept genannt werden und zum Beispiel der Verbesserung von Starkregenabflüssen dienen.

Besonders wichtig, darauf wurde explizit hingewiesen, ist die gesetzliche Vorgabe des Paragrafen 5, Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, nach dem jede Person im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, eigenständig geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Dies kann etwa durch Rückstauklappen oder durch die Erhöhung von Lichtschächten geschehen. red

Das Hochwasser- und Sturzflutenvorsorgekonzept steht auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter www.hachenburg-vg.de zur Verfügung. Die Aufstellung eines weiteren Konzeptes für die übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde ist geplant.