Masken nur für Stammkunden?
Patienten, die ihre kostenlosen Masken in der Apotheke abholen wollen, sollen in ihre Stammapotheke gehen: Diese Empfehlung des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz, die noch aus dem Dezember stammt, hat offenbar Missverständnisse ausgelöst. Denn einige Apotheken haben sie so interpretiert, dass sie Masken auch nur an Stammkunden abgegeben haben – vor allem in einer Phase, in der es nur wenige Masken gab. Das zumindest berichten Leser unserer Zeitung.
Tatsächlich ist in der Corona-Schutzmaskenverordnung die Rede davon, dass Berechtigte die Masken in einer „Apotheke ihrer Wahl“ abholen dürfen. Andere Apothekerverbände verweisen zudem auf den sogenannten Kontrahierungszwang. Demnach hätten alle Patienten, die die Voraussetzungen zum Erhalt der kostenfreien Schutzmasken erfüllen, Anspruch auf Ausgabe der vorgegebenen Menge – jedenfalls solange Masken in der Apotheke vorrätig sind. Eine Bevorzugung von Stammkunden dürfe es hingegen nicht geben. ank