Fünfter Tag im Prozess um Bäckerei-Raub: Hausarzt kann den Angeklagten nicht entlasten
Von Marvin Conradi
Foto: dpa/Symbolfoto
Es war 5.15 Uhr am Morgen, als im September in Westerburg ein Mann eine Bäckereifiliale maskiert mit einer Schreckschusspistole überfiel. Aber ist der 56-jährige Angeklagte, der sich am Landgericht Koblenz wegen der Tat verantworten muss, tatsächlich in der körperlichen Verfassung gewesen, diese Tat zu begehen? Diese Frage sollte nun sein Hausarzt aus Westerburg vor der zwölften Strafkammer unter der Leitung von Richterin Werner nach einem Beweisantrag der Verteidigung beantworten.
Lesezeit: 2 Minuten
Seit 2015 war der Beschuldigte regelmäßig Patient seines Hausarztes gewesen. Verteidiger Hecken hatte den Antrag gestellt, damit der Hausarzt bezeugen kann, dass der 56-Jährige die besagte Tat aufgrund einer Fußverletzung gar nicht hätte ausführen können. Ausführlich berichtete der Mediziner, der zunächst vom Angeklagten von seiner Schweigepflicht entbunden wurde, dass der ...
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