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Höhr-Grenzhausen

Fünf verschiedene Gebiete für Abrechnung: Kannenbäckerstadt passt Satzung für Wiederkehrende Beiträge an

Von Susanne Willke
Die Sanierung der Scheidstraße in Höhr-Grenzhausen steht schon seit Längerem auf der Agenda der Stadt.
Die Sanierung der Scheidstraße in Höhr-Grenzhausen steht schon seit Längerem auf der Agenda der Stadt. Foto: Susanne Willke

Neue Beschlüsse musste der Stadtrat Höhr-Grenzhausen zum Thema Straßenausbau (Sanierung) und Wiederkehrende Beiträge (WKB) fassen, die bereits im Jahr 2013 eingeführt worden waren. Bislang waren davon kleinere Gebiete ausgeschlossen, dort galt weiterhin das System der Einmalzahlungen. Nachdem aber das Land im vergangenen Jahr diese abgeschafft hat, musste die Stadt nun auch für diese übrigen Gebiete Wiederkehrende Beiträge einführen. Dementsprechend beschloss der Stadtrat eine neu gefasste Satzung einstimmig, wonach es nunmehr für die Stadt Höhr-Grenzhausen fünf Abrechnungseinheiten gibt, in denen beim Ausbau einer Straße jeweils Wiederkehrende Beiträge erhoben werden.

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Um für diese Neufassung Rechtssicherheit zu schaffen, wollte die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen für das Abrechnungsgebiet Grenzhausen, in dem sie Grundeigentum besitzt, einen Normenkontrollantrag stellen. „Auf diese Weise wollten wir auch eine höchstrichterliche Entscheidung darüber herbeiführen, dass die gefassten Beschlüsse in Sachen Wiederkehrende Beiträge rechtssicher sind“, erklärt Stadtbürgermeister Michael Thiesen auf Anfrage. ...