Den Angeklagten kann die Tat in der Töpferstadt nicht nachgewiesen werden: Freispruch vor dem Landgricht Koblenz: Raubüberfall in Ransbach-Baumbach bleibt ungesühnt
Den Angeklagten kann die Tat in der Töpferstadt nicht nachgewiesen werden
Freispruch vor dem Landgricht Koblenz: Raubüberfall in Ransbach-Baumbach bleibt ungesühnt
Die Statue Justizia. Foto: Peter Steffen/Archivbild Peter Steffen/Archivbild. dpa
Koblenz. Mit einem Freispruch ist der Prozess vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Koblenz im Fall des Raubüberfalles auf ein älteres Ehepaar im April 2016 in Ransbach-Baumbach zu Ende gegangen. In dem spannenden Indizienprozess fehlten letztlich Beweise für die Täterschaft der beiden mehrfach vorbestraften Angeklagten aus dem Kölner und Bonner Raum. Der Raubüberfall bleibt damit ungesühnt.
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Die Staatsanwaltschaft sah es nach den Aussagen zahlreicher Zeugen vor Gericht eigentlich als erwiesen an, dass der angeklagte 50-jährige Markus B. und der 39-jährige Braw B. an jenem 4. April 2016 ein Ehepaar in ihrem Wohnhaus in der Ransbach-Baumbacher Masselbachstraße überfallen haben: Während der 50-Jährige in seinem Auto, ein silberfarbener Ford Focus, wartete, habe der jüngere Täter, der sich, mit einer gelbroten Fleeceweste bekleidet, als ...