Der 26-jährige Drilling, der bei einer Massenschlägerei während der Hachenburger Kirmes im Jahr 2008 seinem Kontrahenten durch einen Biss die Nasenspitze abtrennte, ist in einem Verfahren am Amtsgericht in Westerburg freigesprochen worden. Das Gericht gestand ihm ein, dass er aus Notwehr gehandelt hat. „Der Angeklagte befand sich in einer ziemlich ausweglosen Situation, da seine Arme fixiert waren. Dass er Todesangst empfand, ist verständlich. Der Biss war ein Ausdruck von Hilflosigkeit und nicht von Siegeswille“, begründete Richter Hans Helmut Strüder in Westerburg die Entscheidung des Gerichts.
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Westerburg/Hachenburg. Der 26-jährige Drilling, der bei einer Massenschlägerei während der Hachenburger Kirmes im Jahr 2008 seinem Kontrahenten durch einen Biss die Nasenspitze abtrennte, ist in einem Verfahren am Amtsgericht in Westerburg freigesprochen worden. Das Gericht gestand ihm ein, dass er aus Notwehr gehandelt hat. „Der Angeklagte befand sich in einer ...
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