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Westerwaldkreis

Erste Frist zum Umtausch: Wer braucht jetzt einen neuen Führerschein?

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen jeweils nach Alter des Inhabers oder nach Ausstellungsjahr staffelweise in den nächsten Jahren in ein EU-Dokument umgetauscht werden.
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen jeweils nach Alter des Inhabers oder nach Ausstellungsjahr staffelweise in den nächsten Jahren in ein EU-Dokument umgetauscht werden. Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn

Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Das bedeutet: Etliche veraltete Dokumente müssen umgetauscht werden. Viel Zeit lassen können sich einige Betroffene allerdings nicht mehr: Die ersten Dokumente müssen bis zum 19. Januar 2022 erneuert worden sein.

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Als Erste an der Reihe sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Wie viele Führerscheine davon betroffen sind, dazu teilt die Kreisverwaltung mit: Eine genaue Aufstellung über die Inhaber einer Fahrerlaubnis im Westerwaldkreis gebe die vorhandene Statistik nicht her. Die vorhandenen Daten würden alle im Westerwaldkreis beantragten Führerscheine beinhalten, eine automatische ...