Vorfall in Oberahr sorgt für Unmut - Regeln für die Listenaufstellung bei der Kommunalwahl stoßen auf Kritik
Eklat in Oberahr: Wie die Wählergruppe Brosch scheiterte
Mit einem Eklat endete die Wahlversammlung der „Wählergruppe Brosch“. Die 42-jährige Natalie Brosch bewirbt sich dennoch als Einzelkandidatin um das Ehrenamt des Ortsbürgermeisters. Sie möchte etwas bewegen und sagt: „Oberahr ist das, was wir daraus machen!“ Foto: Angela Baumeier
Angela Baumeier

Westerwaldkreis. In Oberahr hat Ortsbürgermeisterkandidatin Natalie Brosch versucht, eine Liste der „Wählergruppe Brosch“ für die Kommunalwahl aufzustellen. Die Wahlversammlung endete mit einem Eklat: Die Liste kam nicht zustande, weil die Mehrheit der anwesenden Personen gegen die vorgeschlagenen Gemeinderatskandidaten stimmte.

Lesezeit 2 Minuten
Hintergrund: Laut Kommunalgesetz müssen nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen öffentlich zu einer Wahlversammlung einladen, zu der dann alle Wahlberechtigten kommen können. In geheimer Wahl werden dabei die Listen aufgestellt. In der Regel werden diese Versammlungen von Personen besucht, die genau dieser Liste – also deren Vertreter und deren Ziele – positiv gegenüberstehen.

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