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Montabaur
Gerd Becher, Sachgebietsleiter Planen und Bauen, machte noch einmal darauf aufmerksam, dass es sich bei dem Einzelhandelskonzept – wie es der Name schon sagt – um eine reine Konzeption handelt, die noch nicht rechtsverbindlich ist. Bei all den Punkten, auf die eingegangen werde, seien die Bebauungspläne maßgeblich. Zudem sei man ...
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