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Ehrenamtlich geführten Gemeinden fehlte es an Verwaltungskraft

1968 bis 1972 wurde im Landtag Rheinland-Pfalz die Verwaltungsreform beraten und beschlossen. Es war eine Territorialreform, bei der die Gebietsabgrenzungen festgelegt wurden, und eine Funktionalreform, bei der die Aufgabenverteilung zwischen Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde und Kreis festgelegt wurden.

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Die Verwaltungsreform war damals dringend notwendig geworden, weil man das Verfassungsgebot nach gleichwertigen Lebensverhältnissen von Stadt und Land erreichen wollte. Auch in den anderen Bundesländern wurde eine Verwaltungsreform durchgeführt. Es fehlte bei den oft kleinen, nur ehrenamtlich verwalteten Ortsgemeinden an Verwaltungskraft, um die zeitgemäßen Probleme zu lösen. Mithilfe von Zweckverbänden ...