Amtsgericht setzt Urteil gegen Angeklagten aus der VG Montabaur zur Bewährung aus - Ambulanter Entzug gehört zu den Auflagen
Drogen auch an Minderjährige verkauft: Gericht in Montabaur verhängt höhere Strafe
Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ist ein 22-jähriger Angeklagter aus der VG Montabaur verurteilt worden, nachdem er in insgesamt sieben Fällen mit Betäubungsmitteln gedealt hat.

Montabaur. Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ist ein 22-jähriger Angeklagter aus der VG Montabaur verurteilt worden, nachdem er in insgesamt sieben Fällen mit Betäubungsmitteln gedealt hat. Dies hat das Schöffengericht am Amtsgericht Montabaur entschieden. Bei der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz gab es allerdings einen Haken: In vier Fällen soll der Angeklagte die Betäubungsmittel an Minderjährige verkauft haben.

Insgesamt hatte der Angeklagte drei Abnehmer innerhalb der VG Montabaur und soll damit – so die Staatsanwaltschaft – seinen Lebensunterhalt finanziert haben. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei neben einer geringen Menge Haschisch auch 45,45 Gramm Marihuana in einer sogenannten szenetypischen Stückelung sowie 2560 Euro.

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