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Westerburg

Disput im Westerburger Rat: Stadtanteil für Ausbau beträgt 40 Prozent

Von Angela Baumeier
Der Ausbau der Verkehrsanlage „Gemündener Tor“, „Tiergartenstraße“ sowie der „Günther-Koch-Straße“ ist beitragspflichtig. Jetzt ging es bei der Sitzung des Stadtrates darum, welchen Anteil die Stadt an den beitragspflichtigen Kosten übernimmt. Foto: Archiv Röder-Moldenhauer
Der Ausbau der Verkehrsanlage „Gemündener Tor“, „Tiergartenstraße“ sowie der „Günther-Koch-Straße“ ist beitragspflichtig. Jetzt ging es bei der Sitzung des Stadtrates darum, welchen Anteil die Stadt an den beitragspflichtigen Kosten übernimmt. Foto: Archiv Röder-Moldenhauer

Ein heißes Eisen war es für den Stadtrat Westerburg, den Anteil festzulegen, den die Stadt an den beitragsfähigen Aufwendungen am Ausbau der Verkehrsanlage „Gemündener Tor“, „Tiergartenstraße“ sowie der „Günther-Koch-Straße“ übernimmt – und welchen Prozentsatz also die Anlieger zu stemmen haben. Darüber wurde nicht nur im Vorfeld der jüngsten Ratssitzung in den Fraktionen kontrovers diskutiert, sondern auch bei der Sitzung selbst. Schließlich folgte das Gremium mehrheitlich der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und legte den Stadtanteil mit 40 Prozent fest. Zuvor hatte Dr. Werner Wengenroth (SPD) eine geheime Abstimmung beantragt; dieser Antrag fand im Rat jedoch keine Mehrheit.

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Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Ausbaubeiträge sind das Kommunalabgabengesetz und die Satzung der Stadt Westerburg über die Erhebung einmaliger Beiträge. Der Eigenanteil der Stadt müsse dabei den Vorteil widerspiegeln, den die Allgemeinheit im Verhältnis zur Gesamtheit der Anlieger durch eine Ausbaumaßnahme erlangt, erläuterte Stadtbürgermeister Janick Pape einleitend. Die Gretchenfrage dabei ...