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Die Unterschiede von kleinem Waffenschein, Waffenschein und Waffenbesitzkarte
Kleiner Waffenschein: Der kleine Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, welche ein Zulassungszeichen (PTB-Zeichen) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen. Erwerb und Besitz dieser Waffen sind ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zwar erlaubnisfrei, für das Führen ist allerdings der kleine Waffenschein vorgeschrieben. Unter Führen im Sinne des Waffengesetzes ...