Kleiner Waffenschein, Waffenschein und Waffenbesitzkarte: Was ist was? Wir erklären die Unterschiede.
Kleiner Waffenschein: Der kleine Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, welche ein Zulassungszeichen (PTB-Zeichen) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen. Erwerb und Besitz dieser Waffen sind ab dem vollendeten 18.