Verwaltungsgericht lehnt Aufschub ab - Ein Schlussstrich ist das noch nicht
Der Rechtsstreit geht weiter: Jagdpächter von Wied muss Wolfsschilder abhängen

Diese Schilder sollen laut Kreis zügig aus dem Naturschutzgebiet „Oberes Wiedtal“ verschwinden. Foto: Markus Kratzer

Markus Kratzer

Koblenz/Wied. In der Auseinandersetzung um Schilder im Naturschutzgebiet „Oberes Wiedtal“, die auf das Vorkommen des Wolfes hinweisen, hat der Westerwaldkreis vor dem Verwaltungsgericht Koblenz einen Erfolg erzielt. Dort wurde entschieden, dass die „naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung“ ohne Aufschub umzusetzen ist. Klaus Koch, Jagdpächter in Wied, muss die Schilder also abhängen (Aktenzeichen 4 L 563/24.KO). Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist aber noch nicht gesprochen.

Aktualisiert am 05. Juli 2024 07:47 Uhr
In einer ersten Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung zeigte sich Koch enttäuscht. Er kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen zu wollen. Dies muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen.

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