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Westerwaldkreis
Die ehemalige Kindergartenleiterin machte von ihrem Recht, als Verwandte der Angeklagte jede Aussage zu verweigern, keinen Gebrauch. Wenn die Therapeuten ihre kleinen Patienten aus den Kindergartengruppen zur Therapiesitzung geholt oder sie zurückgebracht hätten, so hätten sie jeweils insgesamt etwa zehn Minuten mit den Gruppenleiterinnen über die Patienten gesprochen, listete die ...
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