Der aktuelle Verfahrensstand

Das Planungsbüro wird auf der Grundlage der bisher gewonnenen Erkenntnisse eine Ausführungsplanung erstellen.

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Diese Ausführungsplanung ist im Anschluss in einem Abstimmungsverfahren mit der SGD Nord, aber auch mit den weiteren Trägern öffentlicher Belange (insbesondere mit dem Naturschutz) abzustimmen, sodass sich möglicherweise noch weitreichende Änderungen ergeben können. Daraus ergibt sich, dass erst nach diesem Verfahrensschritt eine abschließende Aussage zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme möglich ist.

Der derzeitige Kenntnisstand aus den Voruntersuchungen sowie den Vorplanungen lässt eine technische Realisierbarkeit erwarten, die tatsächliche Realisierung in der angegebenen Form ist letztlich jedoch abhängig von den im Abstimmungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen.