Das Adoptionsverfahren

Die Adoptionseinwilligungserklärung der abgebenden Eltern darf frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilt werden.

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Dazu müssen die Eltern eine rechtsverbindliche Erklärung abgeben. Damit beginnt die Adoptionspflegezeit, bei der das Jugendamt Vormund des Kindes ist. Ist sie beendet, wird die Adoption ausgesprochen und notariell bekräftigt.bau