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Westerwaldkreis

Corona: Werden Folgekosten auf dem Rücken der Bürger und Kunden abgewälzt?

Von Thorsten Ferdinand
Wer ins Mons-Tabor-Bad will, muss im Internet eine Eintrittskarte erwerben. Andere Zahlungsmittel und Mehrfacheintrittskarten, die vor der Corona-Pandemie erworben wurden, werden vorläufig nicht akzeptiert.
Wer ins Mons-Tabor-Bad will, muss im Internet eine Eintrittskarte erwerben. Andere Zahlungsmittel und Mehrfacheintrittskarten, die vor der Corona-Pandemie erworben wurden, werden vorläufig nicht akzeptiert. Foto: Thorsten Ferdinand

Fast fünf Monate nach Beginn der Corona-Krise häufen sich bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Beschwerden von Bürgern und Kunden. Immer mehr Menschen haben das Gefühl, dass Folgekosten der Pandemie auf die Verbraucher abgewälzt werden – und das nicht nur von Unternehmen, sondern auch von Kommunen.

Lesezeit: 3 Minuten
Am häufigsten melden sich Kunden, die außergewöhnlich lange auf die Erstattung eines vor dem Lockdown gebuchten Fluges oder einer geplatzten Urlaubsreise warten müssen, bei den Verbraucherschützern. Aber es gibt auch immer wieder Fälle, in denen es zwar um weniger Geld geht, die für die Betroffenen aber dennoch ärgerlich sind. Unsere ...
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Fast 900 Verstöße gegen Auflagen

Die Ordnungsbehörden im Westerwaldkreis haben seit Beginn der Corona-Pandemie fast 900 Verstöße gegen Abstands- und Hygieneregeln gezählt. Das teilt die Kreisverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung mit. Die Mehrzahl der Verstöße sei in Städten und größeren Gemeinden festgestellt worden.

Meist wurde das Kontakt- oder Ansammlungsverbot nicht eingehalten, das im Frühjahr bestand. Hier sehen die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnungen Bußgelder in Höhe von 200 Euro vor. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, ein Verwarngeld bis zur Höhe von 55 Euro zu verhängen, wovon in vielen Fällen Gebrauch gemacht wurde.

Bei gröberen Verstößen wurden höhere Bußgelder von bis zu 1000 Euro verhängt. Bisher wurden 23.732 Euro an Verwarngeldern tatsächlich vereinnahmt, im Bereich der Bußgelder müssen im Westerwald bislang circa 46.000 Euro gezahlt werden. Die Tendenz ist allerdings rückläufig, weil auch die Regelungen inzwischen gelockert wurden. tf

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