Erlass zu "Übersignalisierung" beschränkt Blaulicht - DRK und Feuerwehr: Autos waren auch bislang nicht überausgestattet
Blinken Rettungsfahrzeuge zu stark?: Wäller DRK und Feuerwehren nicht überausgestattet
Ein Rettungswagen des Roten Kreuzes startet zu einem Einsatz. Wird der Erlass des Bundesverkehrsministeriums strikt umgesetzt, dann sind blaue Blitzer im Kühlerbereich in einigen Fällen nicht mehr erlaubt. Foto: Archiv/Jürgen Vetter

Ein Erlass des Bundesverkehrsministeriums hat in den vergangenen Wochen deutschlandweit für Unverständnis und Kritik bei Einsatzkräften von Feuerwehr und Rettungsdiensten gesorgt. Es geht dabei um die Beschränkung von Blaulichtern an den Einsatzfahrzeugen, um unbeteiligte Bürger nicht unnötig zu belästigen. Das Problem, das durch diese Neuregelung aus der Welt geschafft werden soll, nennt die Berliner Behörde „Übersignalisierung“.

Lesezeit 4 Minuten
Auch bisher war schon geregelt, welche Blaulichtversionen mit welchen Leuchtstärken und in welchen Größen an Feuerwehrautos oder Krankenwagen zum Einsatz kommen dürfen. Nicht festgelegt war jedoch die Anzahl dieser Warnlampen, mit denen die Einsatzkräfte sich im Notfall im Verkehr bemerkbar machen, um beispielsweise mit einem schwer kranken Patienten zügiger voranzukommen, ein brennendes Haus schnell zu erreichen oder um vor einer Unfallstelle ...

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