Schöffengericht Montabaur verurteilt 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe und gewährt ihm eine Bewährungschance: Bewährungsstrafe: Westerwälder vertickt Drogen an Minderjährige
Schöffengericht Montabaur verurteilt 25-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe und gewährt ihm eine Bewährungschance
Bewährungsstrafe: Westerwälder vertickt Drogen an Minderjährige
Bewährungsstrafe: Ein heute 25-jähriger Westerwälder hat mehrfach Drogen an einen Minderjährigen verkauft. dpa
Montabaur. Mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten endete der Strafprozess gegen einen heute 25-jährigen Westerwälder, der sich 2019 in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht hatte. Der Mann gestand dieses Vergehen vor Gericht ebenso ein wie die Abgabe von Drogen an einen Minderjährigen. Das Schöffengericht unter Richter Erich Massow setzte die Strafe auf Bewährung aus. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem hat der Mann zur Auflage, 600 Euro in monatlichen Raten von 50 Euro an die Aktion „Deutschland hilft“ zu zahlen.
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Nachdem die Anklage verlesen war, zog sich das Gericht mit der Staatsanwältin und der Verteidigerin des Angeklagten zurück, um eine Verständigung vorzubereiten. Das Ergebnis war: Sollte sich der Angeklagte geständig zeigen, ein qualifiziertes und damit sich selbst belastendes Geständnis ablegen, werde das Gericht eine Freiheitsstrafe (mindestens ein Jahr und vier Monate, maximal ein Jahr und acht Monate) verhängen, deren Vollstreckung auf ...