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Westerwaldkreis
Bei Schäden: Kommunen haften nicht für Flüchtlinge
Von unserer Redakteurin Susanne Willke
Im vorliegenden Fall beschädigte ein Flüchtlingskind das geparkte Auto eines Nachbarn und verursachte einen Schaden von rund 2000 Euro. Nach deutscher Gesetzgebung haften die Eltern für ihre Kinder. Doch die meisten Flüchtlinge sind zunächst froh, wenn sie überhaupt Geld zum Leben haben. Eine Haftpflichtversicherung können die ...