Schöffengericht hält 25-Jährigen für schuldig - Westerwälder stand bereits mehrfach vor Gericht
Bei laufender Bewährung gedealt: Haftstrafe
Zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ist ein 25-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Montabaur verurteilt worden, nachdem dieser trotz laufender Bewährung weiterhin mit Betäubungsmitteln gehandelt hat. Dies hat das Schöffengericht um Richter Erich Massow am Amtsgericht Montabaur entschieden (Symbolbild).
Johannes Eisele, picture allianc

Westerwaldkreis. Zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ist ein 25-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Montabaur verurteilt worden, nachdem dieser trotz laufender Bewährung weiterhin mit Betäubungsmitteln gehandelt hat. Dies hat das Schöffengericht um Richter Erich Massow am Amtsgericht Montabaur entschieden.

Seit mehreren Jahren ist der Beschuldigte bereits drogensüchtig, wie er selbst angibt. So soll er regelmäßig Cannabis und Amphetamin konsumiert, teilweise sogar fünf bis sechs Gramm Gras täglich geraucht haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte an seinem ehemaligen Wohnort im Oberwesterwald in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln gedealt hat, gestand der Mann schnell.

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