Autohof: Naturschützer wollen Rodung nun endgültig verhindern
Die Rodungsgenehmigung war vor gut drei Wochen durch das Forstamt Neuhäusel erteilt, jedoch durch Eilanträge der Naturschutzinitiative wieder ausgesetzt worden.
Das Verwaltungsgericht Koblenz gab einem Antrag der Umweltorganisation statt und erklärte die Genehmigung für rechtswidrig. Dagegen sei bisher vonseiten des Unternehmens noch keine Beschwerde eingereicht worden, heißt es. Derzeit lässt die Naturschutzinitiative mit Sitz in Quirnbach zudem eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan prüfen. Nach Informationen unserer Zeitung darf der Wald nun frühestens im Herbst gefällt werden, da von Anfang März bis Ende September ein bundesweites Sommerrodungsverbot gilt. skw