Verwaltungsgericht Koblenz setzt sich mit Rodungsgenehmigung und B-Plan auseinander
Autohof: Hält das Verfahren der Prüfung stand?
Die Firma Bellersheim plant seit dem Jahr 2013 in Heiligenroth direkt neben der B 255 und in Autobahnnähe einen Autohof mit 60 Lkw- sowie 36 Pkw-Stellplätzen. Dafür müssten fünf Hektar Wald gerodet werden.
Sascha Ditscher

Die Frage, ob der Wald bei Heiligenroth für den Bau eines Autohofes gerodet werden darf oder nicht, bleibt spannend. Die Naturschutzinitiative (NI) hatte Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz eingereicht, weil sie die vom Forstamt Neuhäusel erteilte Rodungsgenehmigung nicht für rechtens hält. Dieser Frage geht nun das Verwaltungsgericht Koblenz nach. Die Vorsitzende Richterin Dr. Sigrid Emmegger warf zudem weitere Fragen auf.

Lesezeit 2 Minuten
Ausgangspunkt der Verhandlung ist der Wunsch der Firma Bellersheim, an der B 255 in der Gemarkung Heiligenroth einen

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