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Heiligenroth

Autohof bei Heiligenroth: Wald ist zumindest bis Herbst gerettet

Von Susanne Willke
Entlang der Bundesstraße 255 zwischen Heiligenroth und Boden möchte die Firma Bellersheim einen Autohof bauen.
Entlang der Bundesstraße 255 zwischen Heiligenroth und Boden möchte die Firma Bellersheim einen Autohof bauen. Foto: Sascha Ditscher

Der Wald zwischen Heiligenroth und Boden entlang der Bundesstraße 255 darf vorerst stehen bleiben. Das Forstamt Neuhäusel bestätigte auf Anfrage, dass laut Bundesnaturschutzgesetz zwischen 1. März und 30. September kein Wald gerodet werden darf, weil jetzt die Brut- und Setzzeit beginnt. Das Unternehmen Bellersheim möchte dort einen Autohof bauen und wollte das Grundstück eigentlich vorbereiten. Eine Rodungsgenehmigung erteilte das Forstamt dementsprechend Anfang Februar, doch die Naturschutzinitiative Rheinland-Pfalz erwirkte einen Rodungsstopp.

Lesezeit: 2 Minuten
Theoretisch dürfte die Firma Bellersheim nun am 1. Oktober mit der Rodung beginnen, sofern bis dahin eine Baugenehmigung erteilt wird. Doch die Naturschutzinitiative will den Wald langfristig erhalten und lässt deshalb eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan prüfen. Dieser für die Baumaßnahme erwirkte Bebauungsplan „Autohof Heiligenroth“ ist im vergangenen Dezember in Kraft ...
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Lkw-Stellplätze sind nicht alle gleich

Alle Parkplätze/Rastanlagen, die direkt an den Autobahnen liegen, sind Sache des Bundes und außerdem kostenlos, bestätigt das Autobahnamt Montabaur auf Anfrage. Lkw-Stellplätze auf Autohöfen dagegen seien in der Regel kostenpflichtig, auch wenn die Gebühr oftmals mit Verzehrgutscheinen zum Teil rückvergütetet werde.

skw
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