Autohof: Naturschutzinitiative lässt außerdem Normenkontrollklage prüfen: Autohof bei Heiligenroth: Gericht sieht in vorzeitiger Rodungsgenehmigung einen Rechtsverstoß
Autohof: Naturschutzinitiative lässt außerdem Normenkontrollklage prüfen
Autohof bei Heiligenroth: Gericht sieht in vorzeitiger Rodungsgenehmigung einen Rechtsverstoß
Dieses 5,5 Hektar große Waldstück soll einem Autohof weichen. Foto: Ditscher Sascha Ditscher
Heiligenroth. Der 5,5 Hektar große Wald zwischen Heiligenroth und Boden auf dem Grundstück der Firma Bellersheim darf vorläufig nicht gerodet werden. Das entschied am Donnerstag das Verwaltungsgericht Koblenz. Das Unternehmen will dort einen Autohof bauen. Dementsprechend hatte das Forstamt Neuhäusel die Rodungsarbeiten auf dem Areal genehmigt, mit denen auch bereits begonnen wurde. Doch die Naturschutzinitiative Rheinland-Pfalz stellte beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag, weil nach ihrer Auffassung die vorzeitig erteilte Rodungsgenehmigung rechtswidrig ist.
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Die Koblenzer Verwaltungsrichter gaben dem Antrag des Umweltverbandes statt und erklärten, dass mit der vorzeitigen Rodungsgenehmigung ein Verstoß gegen das Landeswaldgesetz vorliege. Nach diesem Gesetz müsse die Genehmigung zwingend mit der Auflage verbunden werden, dass die Bäume erst fallen dürfen, wenn das Bauvorhaben zulässig ist.