Autohof bei Heiligenroth: Es gibt neue Kritik an Rodung und Ausgleichsflächen
Von Susanne Willke
Dieser Wald bei Heiligenroth soll gerodet werden, sobald die Baugenehmigung für den Autohof entlang der Bundesstraße 255 vorliegt. Indes regt sich Kritik an den dafür geplanten Ausgleichsflächen. Die Naturschutzinitiative reichte erneut Klage gegen die Rodungsgenehmigung ein.Foto: Sascha Ditscher
Der geplante Autohof in Heiligenroth entlang der B 255 ist wieder in den Mittelpunkt gerückt, seit das offizielle Genehmigungsverfahren für den Investor, die Firma Bellersheim, in eine entscheidende Phase eingetreten ist und der Bauantrag von der Kreisverwaltung geprüft wird.
Lesezeit: 3 Minuten
Neben vielen Stimmen, die den großen Bedarf an Lkw-Stellplätzen als Argument für den Autohof ins Feld führen, gibt es auch diejenigen, die eben dieses Argument hier nicht für angebracht halten und den Wald, der dafür gerodet werden muss, retten wollen.
So hat die Naturschutzinitiative (NI) Rheinland-Pfalz erneut Klage gegen die Rodungsgenehmigung ...
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Kreisverwaltung benennt sieben Ausgleichsmaßnahmen
Grundlage für die Auswahl von Ausgleichsmaßnahmen ganz allgemein ist das Bundesnaturschutzgesetz, teilt die Verwaltung des Westerwaldkreises auf Anfrage mit.
Daraus hätten sich bisher folgende Ausgleichsmaßnahmen für das Projekt Autohof Heiligenroth ergeben: ein Prozessschutzwald in Heiligenroth, die Umwandlung von altem Fichtenforst in Laubmischwald in Heiligenroth, Altholzsicherung in Heiligenroth, Grünlandextensivierung und Ackerumwandlung in der Gemarkung Niedermörsbach, Anlage von Trittsteinbiotopen im Bereich des Ahrbachs bei Heiligenroth, Ausgleich für den Wegfall potenzieller Fledermausquartiere in den angrenzenden Waldgebieten des Autohofareals. Außerdem sollen im betroffenen Wäldchen auf einer Breite von fünf Metern Bäume und Sträucher erhalten bleiben sowie geeignete Gehölzpflanzungen für Haselmäuse an Ort und Stelle platziert werden.
skw
Streit über Autohof bei Heiligenroth im Westerwald